Einführung in die genetischen Grundlagen
Ein DNA-Vaterschaftstest wird anhand von Analysen der Erbsubstanz,
der Desoxyribonukleinsäure (engl. deoxyribonucleic acid, DNA),
durchgeführt. Bei DNA handelt es sich um so genannte Makromoleküle,
die aus vier Grundbausteinen bestehen, den Nukleotiden Adenosin
(A), Thymidin (T), Guanidin (G) und Cytidin (C). DNA liegt meist
als Doppelstrang vor, bei dem einander komplementäre DNA-Stränge
durch Paarungen komplementärer Basen (A mit T und G mit C)
über Wasserstoffbrückenbindungen aneinander gebunden sind.
In ihrer vererbbaren Form besteht die DNA aus Millionen dieser Bausteine,
die in langen Ketten aneinander hängen, vielfach um Proteine
gewunden sind und in Form von Chromosomen in den Tellen vorliegen.
Die Reihenfolge der Nukleotide stellt den Bauplan eines Individuums
dar.
Beim Menschen findet man in zwei Zellkompartimenten DNA: In den
Mitochondrien befindet sich eine kleine Menge DNA, die mitochondriale
DNA, die ausschließlich über die mütterlichen Eizellen
vererbt wird. Die DNA, die für eine Vaterschaftsanalyse benötigt
wird, liegt im Zellkern vor. Diese Kern-DNA teilt sich auf 23 Chromosomen
auf, von denen jedes Chromosom in doppelter Ausführung vorliegt.
Eine Ausnahme bilden die Geschlechtschromosomen X und Y. Frauen
besitzen zwei X-Chromosomen, Männer dagegen ein X- und ein
Y-Chromosom. Jeweils ein Chromosom eines Chromosomenpaares stammt
von der Mutter, das andere vom biologischen Vater. Männer erben
ihr X-Chromosom immer von der Mutter und das Y-Chromosom vom Vater.
Nicht alle Bereiche der DNA enthalten Informationen über persönliche
Eigenschaften wie Dispositionen für Krankheiten oder körperliche
Merkmale (so genannte Gene). Man schätzt den Anteil solcher
Bereiche im Genom auf lediglich 10%. Die übrigen DNA-Regionen
haben nach heutigem Kenntnisstand keine bekannte Funktion. In ihnen
sind jedoch Abschnitte enthalten, die es in einer Vielzahl unterschiedlicher
Varianten gibt. Untersucht man mehrere solcher polymorpher Abschnitte,
ergibt sich ein für ein Individuum charakteristisches Bild,
welches als genetischer
Fingerabdruck bezeichnet wird. Heute kennt man zahlreiche
hochvariable und relativ kurze Abschnitte von wenigen hundert Basenpaaren
Länge, die vergleichsweise unkompliziert einer Analyse zugänglich
sind (so genannte STR). In der Verbrechensbekämpfung findet
der genetische Fingerabdruck auf der Basis solcher STR als erfolgreiches
Mittel zur Identifizierung von Straftätern Verwendung.
STR werden nach den gleichen Regeln wie andere genetische Merkmale
vererbt. Sie eignen sich daher nicht nur für die Identifizierung
einzelner Personen, sondern auch für einen Nachweis verwandtschaftlicher
Beziehungen. |
Methodik
Eine DNA-Analyse auf STR-Basis kann grundsätzlich mit jedem
Gewebe durchgeführt werden, das Zellkerne und damit Kern-DNA
enthält. Die DNA wird zunächst aus den Zellkernen gelöst
und gereinigt. Sie steht dann für Analysen zur Verfügung.
Damit man die oben genannten STR untersuchen und vergleichen kann,
müssen sie zunächst vervielfältigt und farblich markiert
werden. Dies erfolgt mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Die hier vervielfältigten Abschnitte enthalten so genannte
Repetitivsequenzen. Das sind DNA-Abschnitte, in denen sich ein bestimmtes,
kurzes Basenmuster mehrfach wiederholt, z.B. CATG CATG CATG usw..
Die verschiedenen Varianten (Allele) eines solchen Merkmalsystems
unterscheiden sich in der Anzahl der Wiederholungen dieser Basenmuster,
letztlich also in ihrer Länge. Diese Längenunterschiede
können im Anschluss an die PCR auf Grund der dabei erfolgten
farblichen Markerung durch eine elektrophoretische Auftrennung der
DNA-Fragmente sichtbar gemacht werden.
Eine DNA-Vaterschaftsanalyse soll nach den aktuellen Empfehlungen
des Robert-Koch-Instituts die Analyse von mindestens zwölf
STR-Systemen umfassen. Wir untersuchen jedoch regelmäßig
15 der beschriebenen genetischen Merkmalsysteme sowie den Geschlechtsmarker
Amelogenin. Die Vervielfältigungsreaktion erfolgt in einer
so genannten Multiplex-PCR, einem Verfahren, bei dem alle 16 enzymatischen
Reaktionen gleichzeitig in einem Reaktionsgefäß stattfinden.
Die elektrophoretische Auftrennung und Analyse der in der PCR vervielfältigten
DNA-Abschnitte erfolgt wie bei BKA, LKA und der Rechtsmedizin in
Frankfurt auf einem ABI Prism 3100 Genetic Analyser. Die verschiedenen
Arbeitsschritte, DNA-Präparation, PCR-Ansatz und Detektion
der PCR-Produkte, erfolgen in voneinander getrennten Räumen.
Auf Grund der hohen Variabilität der untersuchten Merkmalsysteme
findet man bei den meisten Menschen zwei unterschiedliche Allele
eines Merkmalsystems, eines von der Mutter und eines vom Vater.
Erbt man von beiden Eltern dasselbe Allel, findet man nur dieses.
In einem solchen Fall wird die betreffende Person als reinerbig
oder homozygot für dieses Merkmal bezeichnet.
Vergleicht man den genetischen Fingerabdruck eines Kindes mit dem
seiner Mutter, findet man in jedem Merkmalsystem ein Allel, das
das Kind mit der Mutter gemeinsam hat. Diese hat es demnach von
der Mutter geerbt. Das andere Allel stammt vom biologischen Vater
und muss bei diesem nachgewiesen werden können. Verfügt
ein Mann über alle Merkmale, die ein Kind von seinem biologischen
Vater geerbt hat, kommt er als dessen Erzeuger in Betracht. In Abhängigkeit
von der Häufigkeit eines bestimmten Allels in der Bevölkerung
lässt sich mittels biostatistischer Methoden die Wahrscheinlichkeit
einer Vaterschaft berechnen. Liegt diese über 99,9%, so gilt
eine Vaterschaft als "praktisch erwiesen". Mit modernen
Analyseverfahren, wie sie in unserem Labor Einsatz finden, wird
jedoch meist ein weitaus höherer Wert erreicht.
Verfügt ein Mann in mindestens drei untersuchten Merkmalsystemen
nicht über das Allel, welches das Kind von seinem biologischen
Vater geerbt hat, ist eine Vaterschaft ausgeschlossen. Eine statistische
Bewertung ist im Falle eines Ausschlusses nicht erforderlich, da
dieser sicher ist.
Bei den von uns untersuchten Merkmalsystemen handelt es sich um
D3S1358, vWA, D16S539, D2S1338, D8S1179, D21S11, D18S51, D19S433,
TH01, D5S818, D13S317, D7S820, TPOX, CSF1PO und FGA.
Alle Merkmalsysteme werden unabhängig voneinander vererbt;
eine Kopplung bestimmter Allele eines Merkmalsystems gibt es nicht,
die Vererbung dieser genetischen Marker folgt Mendelschen Regeln.
Damit sind sie ausgezeichnet für den Nachweis von verwandtschaftlichen
Beziehungen geeignet.
Ein Abschnitt des Amelogenin-Genes wird ebenfalls untersucht.
Von diesem Merkmalsystem existieren nur zwei Allele, eines charakteristisch
für das Y-Chromosom, das andere für das X-Chromosom. Die
Analyse dieses Genortes dient daher lediglich der Verifizierung
des Geschlechts.
Sollen Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Männern untersucht
werden, stehen uns 17 STR-Systeme zur Verfügung, die auf dem
Y-Chromosom lokalisiert sind. Dieses Analyse-System bietet besonders
dann ein hohes Maß an Sicherheit, wenn Fragestellungen wie
Bruder/Bruder, Großvater/Enkel oder noch weiter entfernte
Verwandtschaftsbeziehungen zur Untersuchung kommen sollen.
Neben den geschlechtsspezifischen Merkmalen, die auf dem Y-Chromosom
zu finden sind, besteht auch die Möglichkeit, acht Merkmalsysteme
auf dem X-Chromosom zu untersuchen. Diese stellen ein potentes Mittel
dar, wenn die Abstammung eines Mädchens untersucht werden soll
und der Putativ-Vater nicht zur Verfügung steht, dafür
aber andere weibliche Verwandte. |