Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch ein
privater Vaterschaftstest einer Behörde vorgelegt oder vor
Gericht eingesetzt werden. Alle Beteiligten (bzw. die Sorgeberechtigten
bei Minderjährigen) müssen mit dem Test einverstanden
sein. Dies wird in der Regel dadurch gewährleistet, dass auch
die Mutter am Test teilnimmt. Die Probenentnahme sollte durch einen
unparteiischen Zeugen (z.B. durch einen Arzt oder in unserem Hause)
vorgenommen und mit einer Identitätsfeststellung verbunden
werden. So gibt es einen Beweis darüber, von wem die Proben
stammen.
Aber: In Deutschland ist ein Richter frei in der Wahl der Beweismittel,
die er in einem Verfahren zulässt. Es kann Ihnen daher niemand
garantieren, dass das Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests
als Entscheidungsgrundlage in einem Prozess dienen wird. Bitte besprechen
Sie diese und andere juristische Fragen mit Ihrem Anwalt. |