| |
Prinzipiell ja, denn alle Beteiligten müssen schriftlich
in den Test einwilligen und die Probenentnahmen mit einer Identitätsfeststellung
verbinden lassen. Dies bedeutet, dass ein unparteiischer Zeuge,
z.B. ein Arzt, die Proben entnimmt, die persönlichen Daten
aufnimmt und eine Fotografie oder eine Kopie des Personalausweises
anfertigt. Die Proben werden dann zusammen mit allen Unterlagen
direkt vom Arzt an uns geschickt. Somit liegt ein gerichtsfester
Beweis darüber vor, von wem die Proben stammen.
Aber: In Deutschland ist ein Richter frei in der Wahl der Beweismittel,
die er in einem Verfahren zulässt. Es kann Ihnen daher niemand
garantieren, dass das Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests
als Entscheidungsgrundlage in einem Prozess dienen wird. Bitte besprechen
Sie diese und andere juristische Fragen mit Ihrem Anwalt. |